Förderungsgrundsätze
Die nachfolgenden Hinweise zur Antragstellung sowie die Bewilligungsbedingungen sind Bestandteil des Fördervertrages zwischen der Gabriele-Lux-Stiftung und dem Antragssteller. Der Fördervertrag wird erst wirksam mit Eingang der vom Bewilligungsempfänger jeweils unterzeichneten Hinweise für Antragsteller und der Bewilligungsbedingungen der Stiftung.


1. Fördergrundsätze

Die Gabriele-Lux-Stiftung fördert gemäß ihrer Satzung Projekte, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen. Stiftungszweck ist

  • die Förderung der Wissenschaft, der Forschung, der Lehre und der Wissensvermittlung, sowie der Wissensverbreitung auf dem Gebiet der Wahrnehmungsstörungen. Insbesondere sollen die Wissenschaft, die Forschung, die Lehre und die Wissensvermittlung sowie die Wissensverbreitung im Hinblick auf Tinnitus und Hyperakusis unterstützt werden.


Der Stiftungszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch

  • die finanzielle Förderung von Forschungsprojekten steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts i.S.d. § 58 Nr. 1 AO, die im Hinblick auf Tinnitus und/oder Hyperakusis das Ziel haben, neue Erkenntnisse bezüglich der Ursachen hervorzubringen sowie neue Behandlungskonzepte zu entdecken und aufzuzeigen,
  • die finanzielle Unterstützung von Bildung und Weiterbildung von Ärzten und anderem medizinischen und therapeutischem Personal zu Wahrnehmungsstörungen, beispielsweise durch die Vergabe von Stipendien oder Preisvergabe für herausragende Leistungen,
  • die finanzielle Unterstützung der Veröffentlichung und Verbreitung von Erkenntnissen zu Wahrnehmungsstörungen.


Ziele, die einzelnen gewerblichen Unternehmen nutzen, sind ausgeschlossen.

2. Nicht geförderte Projekte

Die Gabriele-Lux-Stuftung vergibt keine Mittel für

  • Finanzierung von Haushaltsdefiziten
  • Erstattung anderweitig gewährter Vorfinanzierung
  • Einrichtung von Kliniken und wissenschaftlichen Instituten
  • Entwicklungs- und Erprobungsarbeiten zu wissenschaftlich bereits gelösten Problemen
  • Grundlagenforschung
  • Hilfe für Privatpersonen


3. Antragstellung

Die Anschrift für die Antragstellung lautet:

Gabriele-Lux-Stiftung
Stephanstr. 18
60313 Frankfurt